They’re not talking to you.
Seit Wochen schon habe ich mich an einem bestimmten Thema gestört, wurde aber vor ein paar Tagen - dank eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung - ein wenig besänftigt. Trotzdem möchte ich noch einmal aufschreiben worum es mir ging.
Vermutlich schon seit mehreren Jahren lese ich in unregelmäßigen Abständen darüber welche “Gefahren” von gedankenlos im Internet veröffentlichten Partyfotos, Bierbongrekorden etc. für zukünftige Bewerbungsszenarien ausgehen können, da “Personaler” halt auch gerne mal die neuen technischen Möglichkeiten nutzen und Hintergrundinfos über die jeweiligen Aspiranten suchen.
Mir ist bewußt, dass der Umgang mit persönlichen Daten im Internet gerade seitens junger Menschen oft grotesk unverantwortlich geschieht und es in dieser Hinsicht sicherlich einiges an Aufklärungsbedarf gibt. Darüber hinaus gilt, wer im Internet veröffentlicht, veröffentlicht ohne räumliche und zeitliche Schranken, auch wenn es ihm oder ihr in dem Moment nicht gegenwärtig ist und somit unwissentlich in Kauf genommen wird.
Mich hat an diesem Thema bisher immer gestört, dass die potenzielle Internetrecherche seitens der Arbeitgeber als eine Art natürliche Kausalität dargestellt wurde: es ist da, also schauen wir es uns an. In der jeweiligen, mehr oder weniger hypothetischen, Situation wurde die Verantwortung meiner Wahrnehmung nach immer und ohne Einschränkung auf Seiten des “Herausgebers” gesucht.
Ich finde diese Sichtweise zumindest pauschal schwierig nachzuvollziehen und habe mittlerweile den Eindruck, dass dem eine Mentalität in Bezug auf Art und Umgang mit dem Internet zu Grunde liegt, die seltsam abgehoben von offline geltenden Sitten und Regeln scheint.
Eine Recherche über einen Bewerber im Internet stellt eine
Das Internet ist nicht nur kein rechtsfreier Raum, es ist vielmehr auch ein Raum in dem alle grundlegenden Rechte und unausgesprochenen Regeln, die das Fundament einer freien Gesellschaft bilden, gelten. Sollten.
Wie in der SZ zu lesen ist, wird diesem Gedanken bald wenigstens auf dem Papier Rechnung getragen:
“Ausdrücklich verboten ist dieses Vorgehen zwar nicht”, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). “Ich halte es aber für sehr problematisch.” Im September tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die sich speziell an Arbeitgeber wendet. Da heißt es: “Personenbezogene Daten eines Beschäftigen dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (…) genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (…) erforderlich ist.”
Das hier angesprochene Thema ist vermutlich nur ein weiteres Symptom des Konflikts zwischen einem neuen Medium und einem traditionellen Verständnis von Öffentlichkeit. Früher war die Herstellung von Öffentlichkeit institutionalisiert, heute ist sie je nach Standpunkt demokratisiert oder anarchisiert. Ein ähnliches Phänomen wird in einem Artikel angesprochen, aus dem ich den Titel übernommen habe.
Im Kern geht es hier aber noch um ein anderes Thema, welches ich nur erwähnen möchte.
Menschen verändern sich im Laufe ihres Lebens. Das mag an sich eine völlig triviale Erkenntnis sein, doch werden die permanenten Momentaufnahmen ihrer Identität im Internet manche vermutlich für immer verfolgen.
